F-Gase-Verordnung
Die seit 1. Jänner 2015 geltende F-Gase-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 517/2014) über fluorierte Treibhausgase bringt die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 zur Aufhebung.
Diese neue Verordnung soll dazu beitragen, die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen in der EU vom Stand des Jahres 2005 aus kontinuierlich um 60% auf ein CO2-Äquivalent von 35 Mio. Tonnen bis zum Jahr 2030 zu verringern.
Mit der neuen Verordnung werden nun Kältemittelfüllmengen nach ihrem Treibhauspotential in CO2-Äquivalenten gewichtet und nicht wie früher in Kilogramm.
Folgen für die Zukunft:
- die schrittweise Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW).
- Bis zum Jahr 2030 soll nur noch ein Fünftel der derzeitigen Verkaufsmengen verfügbar sein
- das Verwenden und Inverkehrbringen von HFKW soll zukünftig verboten werden
- neue Regeln zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung sowie Kennzeichnung werden kommen
- der Preis für Kältmittel (HFKW) steigt seit März 2017 deutlich